Regeln
Füttern erlaubt (bis auf wiederruf).
Boote sind verboten.
Futterboote sind erlaubt.
Der Zeitraum in dem die Fische außer Wasser sind, ist so kurz wie möglich zu halten.
Ausgedehnte Foto oder Video Sessions werden nicht toleriert. Die Fische müssen immer mit Wasser befeuchtet werden um eine Austrocknung der Schleimhaut zu verhindern. In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfen Fische ab 15kg nur mehr im Wasser fotografiert werden.
Das Einsacken bzw. jegliche Aufbewahrung von Fischen ist verboten.
Abhakmatten Pflicht, Ausreichend großer Kescher mit einer Bügelspannweite von min. 90cm ist vorgeschrieben.
Die Fische dürfen niemals auf den Bauch gelegt werden.
Es herrscht Schonhakenpflicht.
Die Verwendung von Klinikum ist Pflicht.
Jeglicher Einsatz von Geflochtenen Schnüren ist für den Friedfischfang nicht gestattet.
Der Einsatz von Echoloten und Markern ist gestattet.
Das Fischen ist mit 3 Angelruten erlaubt, die innerhalb des vorgegebenen Bereiches des Fischplatzes auszubringen sind.
Die Fischplätze sind während des gesamten Aufenthaltes am Teich in Ordnung zu halten. Mitgebrachter Müll ist wieder mit zunehmen. Zu wiederrechtliche Müllablagerungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Das Grillen mit Gas oder Kohle ist erlaubt.Keine Feuerstellen am ungeschützten Boden!
Ein angemessenes Verhalten gegenüber den Angelkollegen ist Voraussetzung. Übermäßiger Alkoholkonsum wird nicht toleriert.
Beim längeren Verlassen des Angelplatzes, müssen die Angelruten aus dem Wasser gezogen werden.
Hunde sind am Angelplatz gerne willkommen, jedoch befinden Sie sich im Jagdgebiet und sind unter ständiger Kontrolle zu halten. Des Weiteren sollen diese andere Angler nicht stören und der Besitzer hat sich um das Häufchen zu kümmern.
Nach Verlassen der Anlage sind die Angelplätze vollständig zu räumen.
Die Fischereiberechtigung ist den Aufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Nach Aufforderung ist die Kontrolle vom Angelgerät , Gepäckstücken und des KFZ zu ermöglichen.
Bei Nichteinhaltung bzw. anderweitigen groben Vergehen, ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis der Anlage zu rechnen
Wir übernehmen keine Haftung.
Bei Anglern unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigen bzw. übernehmen diese die volle Verantwortung.